Erläuterungen zur Einwohnerbefragung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aktuell führt die Gemeinde eine Bürgerbefragung durch. Bis zum 27. März 2022 haben Sie die Möglichkeit die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Sollen in der Gemeinde Mandelbachtal Windkraftanlagen grundsätzlich errichtet werden?
  2. Sollen im Bereich des Allenbergs im Gemeindebezirk Bliesmengen-Bolchen Windkraftanlagen errichtet werden?
  3. Sollen in der Gemeinde Mandelbachtal Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich errichtet werden?
  4. Soll bei zukünftigen Neubaugebieten und Gewerbeimmobilien eine Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf privaten Hausdächern in den Bebauungsgebieten vorgeschrieben werden?

Die Auszählung der Stimmen erfolgt nach Orten, so dass erkennbar ist, wie die Bewohnerinnen und Bewohner der einzelnen Orte abgestimmt haben. Das Ergebnis dieser Einwohnerbefragung ist für die Mitglieder des Gemeinderates nicht bindend, verschafft diesen aber einen Überblick über das Meinungsbild.

Nachfolgend möchten wir Ihnen die Hintergründe der einzelnen Fragen erläutern:

Frage 1: Sollen in der Gemeinde Mandelbachtal Windkraftanlagen grundsätzlich errichtet werden?

Wie stehen Sie zu Windkraftanlagen in Mandelbachtal im Allgemeinen? Können Sie sich vorstellen, dass in Ihrer Nähe (im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben) eine solche Anlage errichtet wird?

Frage 2: Sollen im Bereich des Allenbergs im Gemeindebezirk Bliesmengen-Bolchen Windkraftanlagen errichtet werden?

Windkraftanlagenbauer haben ihr Interesse bekundet, in diesem Bereich Windkrafträder aufstellen zu wollen. Hierfür müsste auch Wald gerodet werden. Macht es aus Ihrer Sicht trotzdem Sinn, dort Windkraftanlagen zu errichten?

Frage 3: Sollen in der Gemeinde Mandelbachtal Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich errichtet werden?

Erneuerbare Energie lässt sich neben Windkraft unter Anderem auch mit Photovoltaik-Anlagen erzeugen. Erachten Sie es für sinnvoll, Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen zu errichten, nachdem – soweit möglich bzw. sinnvoll – auf allen gemeindeeigenen Gebäuden PV-Anlagen installiert sind? Derzeit sind über das Geoportal Saarland Flächen abrufbar, auf denen solche Freiflächenanlagen installiert werden könnten.

Frage 4: Soll bei zukünftigen Neubaugebieten und Gewerbeimmobilien eine Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf privaten Hausdächern in den Bebauungsgebieten vorgeschrieben werden?

Befürworten Sie, dass zukünftig Neubaugenehmigungen nur noch dann erteilt werden, wenn auch eine PV-Anlage auf dem Gebäude errichtet wird?

Hinweis

Derzeit werden die Briefwahlunterlagen an die Haushalte in Mandelbachtal versandt. Sie haben bis zum 27. März 2022 Zeit, diese auszufüllen und wieder zurück zu geben. Es verbleibt also genügend Zeit, sich ausführlich über die Alternativen zu informieren. Hierzu werden in den kommenden Wochen zahlreiche Informationsveranstaltungen angeboten.