Grundsteuer: Feststellungserklärung

Die seit dem 1. Juli 2022 von allen Grundstückseigentümern abzugebenden Grundsteuerwerterklärungen stellen insbesondere unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger ohne Internetanschluss vor große Herausforderungen.

Wir prüfen derzeit, wie wir eine Möglichkeit finden können, bei der Abgabe der Erklärung technisch unterstützen zu können. Wir werden hierüber im kommenden Mitteilungsblatt informieren.