Seit Anfang dieser Woche häufen sich die Presseberichte in der Saarbrücker Zeitung, wonach die Regelungen zur Schuldenbremse der kommunalen Haushalte gelockert werden. Jeweils 120 Mio. € pro Jahr für die Jahre 2024 bis 2027 lässt sich das Land dies „kosten“, in der Summe also 480 Mio. €. Die Saarlandpakt-Regelungen werden somit für diesen Zeitraum quasi außer Kraft gesetzt.
Rückblick: mit dem sogenannten Saarlandpakt wurden im Jahr 2019 den Kommunen knapp die Hälfte der Kassenkredite (also der Darlehen, die nicht durch Investitionen verursacht waren) erlassen bzw. durch das Land übernommen. Es handelte sich hierbei in der Summe um ca. 1 Mrd. €. Eine komplette Übernahme der kommunalen Kassenkredite scheiterte seinerzeit an der CDU-Fraktion im Bundestag. Somit war der Saarlandpakt von Anfang an nicht das Papier wert, auf dem der Gesetzestext gedruckt wurde, da der teilweise Erlass mit weiteren Bedingungen einherging, welche sich wiederum negativ auf die Finanzen der Kommunen auswirkten. Die Freien Wähler Mandelbachtal nahmen hierzu schon damals kritisch Stellung (s. Saarlandpakt hilft den Kommunen nicht weiter).
Der saarländische Gesetzgeber begründet diese populäre Maßnahme mit gestiegenen Baukosten, gestiegenen Personalkosten, überproportional steigender Kreisumlage (ganz überwiegend Kosten der sozialen Sicherung) und sogar mit den Nachwirkungen der Corona-Krise.
Bei nüchterner Betrachtung lässt sich aber erkennen, dass bei den Kommunen in drei Jahren wieder 75% der ursprünglichen Kassenkredite aus dem Jahr 2019 zu Buche schlagen werden. Die derzeitigen Rückzahlungsregelungen werden somit ad absurdum geführt. Die noch immer steigenden Zinsen werden dafür sorgen, dass sich die kommunalen Haushalte weiterhin verschlechtern werden.
Man kann es drehen und wenden, wie man möchte: auch diese Lockerung der Schuldenbremse ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie packt das Übel nicht an der Wurzel, sie bekämpft lediglich die Symptome, unter denen die Kommunen seit Jahren zu kämpfen haben.
Die Freien Wähler fordern seit Jahren das Konnexitätsprinzip (Art. 104a GG) ein. „Wer bestellt, bezahlt“, sollte die oberste Maxime sein. Aber dieses Prinzip wird seit Jahren von Bund und Land mit Füßen getreten. Viele politische Entscheidungen, welche von der Landes- und Bundespolitik gefeiert werden, sind letzten Endes von den Kommunen zu finanzieren, insbesondere die sozialen Leistungen über die Kreisumlage, aber auch die Erledigung vieler zusätzlicher Aufgaben, die von Mitarbeitern der Kommunen erledigt werden müssen.
Auch der Saarländische Städte- und Gemeindetag, in dem sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister als Vertreter der Kommunen vereinen, gibt hier kein gutes Bild ab. Statt endlich Tacheles zu reden, dass es mit dem Ausbluten der Kommunen so nicht mehr weiter gehen kann und sich entsprechend zu positionieren, gibt es zwar immer wieder Forderungen, welchen aber der nötige Nachdruck fehlt. Ob dies mit der jeweiligen Parteienzugehörigkeit zu erklären ist, mag jeder selbst beurteilen.
Seit Jahren wird über einen kommunalen Finanzausgleich diskutiert. Ein Papier, in dem es um den horizontalen Finanzausgleich, also um die Neuverteilung der Gelder zwischen den Kommunen geht, liegt bereits auf dem Tisch. Es verwundert nicht, dass Kommunen, insbesondere Städte, die Geld zugunsten ländlicher Kommunen abgeben sollen, sich vehement gegen diesen Vorschlag zur Wehr setzen und dies völlig zu Recht.
Vielmehr bedarf es eines vertikalen Finanzausgleichs, also mehr finanzielle Mittel für alle Kommunen. Dieser vertikale Finanzausgleich würde auch dem Konnexitätsprinzip gerecht werden und die Kommunen in die Lage versetzen, einigermaßen selbstbestimmt zu agieren.
Nie waren die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte höher als 2023 (915,8 Mrd. €), 2024 sollen diese sogar ca. 964 Mrd. € betragen. Ein sorgsamerer und verantwortungsbewussterer Umgang mit diesem Geld wäre oberstes Gebot. Der Bund der Steuerzahler veröffentlicht jährlich Vorgänge, wie verantwortungslos zuweilen mit öffentlichem Geld umgegangen wird. Bevor man also über weitere Steuer- und Gebührenerhöhungen nachdenkt, sollte darauf geachtet werden, dass Steuergelder nicht verschwendet werden. Dies kann aber nur durch achtsames Agieren der Bundes- und Landespolitiker erreicht werden.