Am 4. Dezember fand die letzte Gemeinderatssitzung im Jahr 2024 statt. In dieser Sitzung wurde unter Anderem der Haushalt für das Jahr 2025 verabschiedet.
Mit unserem Kooperationspartner, der CDU Mandelbachtal, haben wir mit diesem Haushalt klare Schwerpunkte gesetzt:
Kinder und Jugend
- 80.000 Euro für neues Mobiliar in den Grundschulen
- 40.000 Euro für Spielplätze
- 7 Millionen Euro in den nächsten Jahren für den Neubau der Kita in Heckendalheim
- 450.000 Euro für die Erweiterung der Kita in Bliesmengen-Bolchen
Zivil- und Katastrophenschutz
- In den nächsten Jahren 2,8 Millionen Euro für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Bebelsheim und einen gemeinsam geplanten Ersatzbau der beiden Löschbezirke Ommersheim und Heckendalheim
- Investitionen in den Atemschutz und die Beschaffung eines großen mobilen Aggregats, das bei längeren Stromausfällen Gebäude versorgen kann
- Ca. 350.000 Euro für Starkregenschutzprojekte in Erfweiler-Ehlingen, Ommersheim und Wittersheim. Für Bliesmengen-Bolchen und Bebelsheim wurden bereits im Doppelhaushalt 2023/2024 Mittel bereitgestellt.
Stärkung der heimischen Wirtschaft
- Eigenmittel für die Ausweisung des 2. Bauabschnittes im Gewerbegebiet „Große Heide“ als interkommunales Projekt mit der Stadt Blieskastel.
- Eigenmittel für den Glasfaserausbau in „weißen Flecken“, insgesamt stehen hier mit Bundesförderungen fast 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Umsetzung Kultursaal Ormesheim
- Für den Bau des Kultursaals in Ormesheim sind circa 6 Millionen Euro Baukosten geplant, wir haben auch dieses Jahr wieder notwendige Eigenmittel bereitgestellt.
Wir bedanken uns bei der Fraktion der CDU im Gemeinderat für die hervorragende Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Ergänzend hierzu möchten wir noch folgendes berichten, was auch Bestandteil unserer Haushaltsrede war:
Der Investitionshaushalt (hier werden die geplanten Investitionen dargestellt) wird sowohl 2025 als auch in den kommenden Jahren das Kernstück der Gemeinde Mandelbachtal sein. Diese Investitionen werden sich positiv auf unsere Kommune auswirken.
Kritischer muss der Finanzhaushalt gesehen werden. In diesem werden die Ein- und Auszahlungen (reine Zahlungsflüsse) gegenübergestellt. Er wird in der vorliegenden Form wohl genehmigungsfähig sein, weist allerdings ein Defizit von über 2 Millionen Euro aus.
Noch schlechter sieht der Ergebnishaushalt aus, der bedingt durch die Abschreibungen mit einem Minus von 3,2 Millionen Euro abschließt.
Möglich wird die Genehmigungsfähigkeit nur durch „rechnerische Tricks“:
- Möglichkeit einer zusätzlichen Darlehensaufnahme in Höhe von 1,277 Millionen Euro (zum Ausgleich nicht zu vertretender Mehrausgaben)
- Abmilderung der tatsächlichen Ausgaben an die sogenannte „Normalentwicklung“ im Rahmen des Saarlandpakts. Hierdurch werden rechnerisch 1 Million Euro weniger Ausgaben berücksichtigt
All diese Tricks wären nicht erforderlich, würden die Kommunen von vorneherein vernünftig mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Es wird Zeit, endlich einen vertikalen Finanzausgleich (bessere Ausstattung der Kommunen durch Bund und Länder) herbeizuführen, der seinen Namen auch verdient.
Darüber hinaus muss auch das Konnexitätsprinzip („wer bestellt, bezahlt“) umgesetzt werden, welches in der Vergangenheit sträflich missachtet wurde und somit hohe Kosten auf die Kommunen umgelegt wurden, für deren Entstehung sie gar nicht verantwortlich waren.
Noch düsterer sieht die mittelfristige Finanzplanung aus:
Während die Personalkosten noch moderat um 1 bis 2-Prozentpunkte steigen (nicht zuletzt, weil den Kommunen immer mehr Aufgaben aufgebürdet werden, so dass eine Nachpersonalisierung notwendig wurde), wird die Kreisumlage voraussichtlich auf bis zu 45% der Einnahmen steigen.
Dies wird dazu führen, dass uns immer weniger Mittel zur Verfügung stehen werden, um die Infrastruktur wie z. B. Sporthallen, Gemeindehäuser, Spielplätze oder Nebenstraßen instand halten zu können.
Mit Spannung verfolgt wurde die Festlegung des Hebesatzes zur Grundsteuer B ab Januar 2025, nachdem aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine Neubewertung aller Grundstücke erfolgen musste.
Die „große“ Politik machte deutlich, dass die Neubewertung der Grundstücke und einer damit einhergehenden Erhöhung der Grundsteuerwerte nicht zu Mehreinnahmen führen, also aufkommensneutral sein soll.
Für uns war es somit oberstes Gebot, den Grundsteuerhebesatz so festzulegen, dass das Grundsteueraufkommen in etwa gleichbleiben wird. Die Auswertung der für Mandelbachtal vorliegenden Daten (ca. 90%) hat ergeben, dass der Hebesatz von derzeit 550% auf zukünftig 480% herabgesetzt werden sollte. Dies haben wir mit der Haushaltsverabschiedung entsprechend umgesetzt.
Darüber hinaus haben wir darauf hingewiesen, dass die Verwaltung derzeit an einer Satzung für die Umsetzung der Grundsteuer C arbeitet. Die Grundsteuer C soll alle unbebauten Grundstücke im beplanten Innenbereich, also in Neubaugebieten erfassen.
Insgesamt blicken wir auf ein deutlich ruhigeres Jahr zurück als dies in der Vergangenheit der Fall war, als es in öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen zuweilen recht turbulent zuging. Dies konnte in erster Linie durch die enge Zusammenarbeit von Verwaltung und den beiden Beigeordneten erreicht werden. Dadurch wurden bereits im Vorfeld kritische Themen vorbesprochen und zur Zufriedenheit aller gelöst werden.
Abschließend war es für uns wichtig, uns bei den Mitarbeitern der Verwaltung für die enge und konstruktive Zusammenarbeit herzlich zu bedanken. Nur so war es möglich, erstmals seit mehr als 15 Jahren einen Haushalt noch vor Beginn des Haushaltsjahres zu verabschieden.
Die Freien Wähler Mandelbachtal wünschen euch allen Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.