Nach wie vor sorgt die Neuordnung der Grundsteuer ab 2025 für Unsicherheiten in der Bevölkerung. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen zum besseren Verständnis der Berechnung beitragen und aufzeigen, welche Faktoren auf die Ermittlung Einfluss nehmen.
Wie wird die Grundsteuer grundsätzlich ermittelt?
Durch die Finanzverwaltung wird der Grundsteuerwert (bis 2024 Einheitswert) mittels Bescheid bekannt gegeben. Wer gegen die Festsetzung der Grundsteuer Rechtsbehelf einlegen möchte, muss in aller Regel gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen. Ein Einspruch gegen die Grundsteuerbescheide, welche von den Städten und Kommunen versandt werden, ist in aller Regel der falsche Weg.
Dieser Grundsteuerwert wird mit der sog. Steuermesszahl multipliziert. Bei der Festlegung der Steuermesszahlen ab 2025 hat der Gesetzgeber bereits Weitsicht bewiesen, indem er lediglich nur noch 10 % bis 18 % der ursprünglichen Werte ansetzte. Damit wurde der Wertentwicklung der Grundstücke und Immobilien in den letzten Jahrzehnten zu einem großen Teil Rechnung getragen.
Das Produkt aus Grundsteuerwert multipliziert mit der Steuermesszahl ergebt den Grundsteuermessbetrag. Dieser wird sodann vom Finanzamt an die Städte und Kommunen gemeldet.
Und erst jetzt haben die Städte und Kommunen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer, und zwar im Rahmen der Festlegung des Grundsteuerhebesatzes.
Welches sind die größten Einflussfaktoren auf die neue Grundsteuer?
Bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes wirken sich insbesondere die amtlich festgelegten Bodenrichtwerte (vorwiegend bei unbebauten Grundstücken in Neubaugebieten) sowie die amtlich festgelegten Mietpreise bei der Ermittlung der Ertragswerte für Immobilien, welche Wohnzwecken dienen aus. Bei gewerblich genutzten Immobilien werden fiktive Gebäudeherstellungskosten zugrunde gelegt. Auch diese wurden amtlich festgelegt und an das aktuelle Preisniveau angepasst.
Wie bereits oben erwähnt wurden die Steuermesszahlen massiv gesenkt, was sich positiv auf die Festsetzung der Grundsteuer auswirkt.
Schlussendlich haben die Städte und Kommunen noch Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer, indem sie den Grundsteuerhebesatz entsprechend festlegen. Der Gemeinderat Mandelbachtal hat diesen von 550 % auf 480 % gesenkt, um insgesamt eine Aufkommensneutralität zu erreichen.

