Das Thema Windkraft beschäftigt die Verwaltung und den Gemeinderat Mandelbachtal schon länger. So berichteten wir bereits im April 2024 von den Auswirkungen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und dem hierauf aufbauenden saarländischen Flächenzielgesetz. Schon damals nahmen wir kritisch Stellung und zeigten auf, wie unsinnig Windkrafträder in unserer Region sind, insbesondere aufgrund der geringen Windhöffigkeit.
Aufgrund der Vorgaben durch die obigen Gesetze musste aber gehandelt werden. Es ist wichtig, dass die Gemeinde Mandelbachtal „die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des sachlichen Flächennutzungsplan Windenergie“ beauftragt. Geschieht dies nicht, greift die so genannte verschärfte Privilegierung und die Gemeinde resp. der Gemeinderat hat nur noch geringen Einfluss auf Vorhaben von Windkraftinvestoren.
Aufgrund dieses Erfordernisses wurde unter TOP 7 der obigen Gemeinderatssitzung dieser Punkt behandelt. Die Verwaltung hatte die renommierte Firma KERNPLAN beauftragt, entsprechende Untersuchungen vorzunehmen und dem Rat vorzustellen.
Schon in der Einleitung gab es überraschende Informationen:
In der vom Land beauftragten Windpotenzialstufe, erstellt durch Bosch & Partner sowie Fraunhofer, wurde einige Bereiche im Norden Mandelbachtals ausgewiesen. Diese Flächen sind durch die Untersuchungen von KERNPLAN nun komplett weggefallen. Begründet wurde dies durch Einschränkungen durch den Flughafen Saarbrücken. Es mutet schon sehr kurios an, dass dies nicht schon durch Bosch & Partner und Fresenius festgestellt wurde, gilt der Flughafen doch als das für Windkraft einschränkende Element in Mandelbachtal.
Darüber hinaus entfielen auch noch Flächen auf dem Neuhof aufgrund des Greifvogelschutzes.
Zudem wurden die Auswirkungen des Flughafen Saargemünd wohl noch immer nicht umfassend geprüft bzw. konnten mangels Informationen nicht umfassend geprüft werden. Hier stehen wohl noch weitere Änderungen an.
Im Grunde genommen hat das Ergebnis der seinerzeitigen Studie durch das Land nichts mehr mit dem jetzigen Ergebnis zu tun:

Von diesen knapp 100 Ha müssen nun in der Summe 16,4 Ha als Fläche für Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleiben die Eingaben der Bevölkerung, von Interessensgruppen sowie den Behörden abzuwarten. Erst danach kann eine verlässliche Planung erfolgen.
Wichtig aber ist, dass wir in den kommenden 12 Monaten keine Sorgen haben müssen, dass ein Investor „irgendwo“ bauen kann. Wir haben nun das Heft des Handelns in der Hand.
Wohl gemerkt: sämtliche Flächen sind in der Konfliktrisikoklasse 5, also der schlechtesten Stufe eingeordnet. Dies wiederum offenbart den ganzen Irrsinn der Planungen von Bund und Land. Es sollen auf Teufel komm raus Flächen ausgewiesen, ganz egal, wie wenig diese Flächen für Windkraft geeignet sind. Das Geld für die teuren Gutachten hätte man besser in den Ausbau der Netzinfrastruktur und der Speicherkapazitäten gesteckt.