Am 23. November wurde im Gemeinderat das wichtige Thema der neuen Ormesheimer Veranstaltungshalle in öffentlicher Sitzung diskutiert. Dazu war insbesondere Herr Hepp vom Architekturbüro Hepp und Zenner eingeladen, um die verschiedenen Optionen zur
Neugestaltung vorzustellen.
- Variante A): Bau einer Veranstaltungshalle und Weiternutzung des alten Rathauses (mit unterschiedlichen Lösungsansätzen).
- Variante B): Bau einer Veranstaltungshalle sowie Neubau des Rathauses, wobei das alte Rathaus bestehen bleiben soll und einer anderweitigen Nutzung zugeführt wird.
Bereits im Vorfeld zeichnete sich ab, dass der gesamte Gemeinderat Variante B) bevorzugt. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand:
- Gemeinsame Nutzungsmöglichkeit der Infrastruktur wie Toiletten, Aufzugsanlagen, Räumlichkeiten.
- Hohe Energieeffizienz und damit einhergehende Einsparmöglichkeiten.
- Weiternutzung des Rathauses nach Sanierung möglich (z. B. als Co-Working-Spaces).
Das Architekturbüro stellte auch eine grobe Planung der neuen Gebäude vor:
- Veranstaltungshalle
- Anlehnung an: Rosseltalhalle in Großrosseln
- Voraussichtliche Baukosten: 4,6 Mio €
- Standort: zwischen ehemaligem Haus Hoffmann und altem Rathaus
- Rathaus
- Anlehnung an: Rathaus Oberthal (deutlich kleiner als das jetzige Rathaus)
- Voraussichtliche Baukosten: 4,8 Mio €
- Standort: ehemaliges Haus Hoffmann
Für die Finanzierung sind zwei Förderprogramme in Aussicht:
- 65 % Zuschuss durch die Städtebauförderung (gesichert)
- 25 % Zuschuss in Form einer Bedarfszuweisung (noch nicht abschließend gesichert)
- Eigenanteil der Gemeinde: 10 %
Die Auffassung der Freien Wähler
Ein Neubau beider Objekte ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht die sinnvollste Variante. Neben der eingesparten Miete inkl. der Sanierungskosten für den Saal Niederländer (ca. 50,000 € im Jahr) werden mit einem neuen Rathaus die derzeit hohen Energiekosten eingespart (ca. 70.000 € im Jahr). Nach überschlägiger Schätzung reichen diese Ersparnisse aus heutiger Sicht aus, den Eigenanteil von 10 % in Höhe von ca. 1 Mio € über ein langfristiges Darlehen (ca. 15 Jahre) zu finanzieren.
Demgegenüber stehen allerdings folgende Bedenken
- Wie bereits geschildert, wird die Maßnahme nur dann umsetzbar sein, wenn neben der gesicherten Förderung in Höhe von 65 % die Bedarfszuweisung in Höhe von mindestens 25 % fließt.
- Aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorschriften muss die Maßnahme im Investitionshaushalt über einen Zeitraum von 4 bis 6 Jahren dargestellt werden können. Dies bedeutet, dass im Investitionshaushalt über mehrere Jahre hinweg 166.667 € bis 250.000 € für dieses Projekt reserviert werden müssen. Hält man sich vor Augen, dass der Investitionshaushalt für die Gemeinde Mandelbachtal im Jahr 2022 insgesamt 630.000 € betrug (2021: 500.000 €; 2020: 350.000 €), lässt sich erkennen, dass mit dem Bau ein Großteil der möglichen Investitionen aufgebraucht werden. Die haushaltsrechtlichen Vorschriften verhindern bzw. erschweren also unter Umständen eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Maßnahme.
- Die Entwicklung der Baupreise ist derzeit nicht absehbar. So stiegen die Baukosten für solche Objekte in den letzten beiden Jahren um ca. 25 %. Ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Inwieweit der Fördergeber steigende Baukosten übernehmen wird, ist derzeit nicht geklärt, was ein zusätzliches Risiko für die Gemeinde darstellt.
Alles in Allem stellen wir fest, dass der Bau sowohl der Veranstaltungshalle als auch eines neuen Rathauses eine deutliche Verbesserung der Infrastruktur in Ormesheim darstellt. Dies ist insbesondere für die Ormesheimer Vereine und Bürgerinnen und Bürger wünschenswert.
Ob diese bevorzugte Lösung allerdings tatsächlich umgesetzt werden kann, ist von vielen Faktoren abhängig, die wir derzeit eher skeptisch sehen. Es bleibt zu hoffen, dass unsere Kommune in den kommenden Jahren besser mit Finanzmitteln ausgestattet wird. Unsere Hoffnung liegt hier insbesondere auf der Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs, von dem unsere Gemeinde nach dem jetzigen Stand der Dinge stark profitieren würde.
Darüber hinaus ist es unabdingbar, dass die Kreisumlage (sie wurde für das Jahre 2023 um weitere 842.000 € auf knapp 7,5 Mio € erhöht) auf ein erträgliches Maß herabgesetzt wird. Derzeit belastet sie den Ergebnishaushalt mit ca. 35 % des Gemeindebudgets. Aber sie finanziert vor allem Maßnahmen, die vom Bund auf den Weg gebracht wurden. Die Maxime „wer bestellt, bezahlt“ muss endlich wieder konsequent umgesetzt werden. Nur so hat unsere Gemeinde die Chance, weiterhin auf eigenen Füßen zu stehen.