Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Ausbaus von Erneuerbare-Energie-Anlagen im Saarland

Die Vorlage der Gesetzesentwürfe im November 2023 und die damit verbundene Aufforderung an die Kommunen zur eventuellen Stellungnahme bis zum 15.12.2023 empfinden wir zunächst als respektlosen Vorgang gegenüber den ehrenamtlich tätigen Ratsmitgliedern, wissentlich dass zum Ende des Jahres auch eine Vielzahl Verpflichtungen und private Erledigungen bei allen
Verantwortlichen zu bewältigen sind.

Die kurze Fristsetzung lässt eine tiefgründige Beschäftigung mit dem durchaus brisanten Thema Windkraft nicht zu und erweckt den Eindruck, dass dies auch nicht gewollt ist. Auch die „großzügige“ Fristverlängerung bis zum 22.12.2023 und die Tatsache, dass ohne Rückmeldung von dem Einverständnis der Kommune zu den beiden Gesetzesentwürfen seitens des Ministeriums
ausgegangen wird, lässt ähnliches vermuten.

Gerade dem Flächenzielgesetz muss genügend Aufmerksamkeit geschenkt werden. Hierbei geht es letztlich um die Frage, ob die Gemeinde mögliche Flächen für Windkraftanlagen ausweist oder nicht.

Vorgesehen ist für Mandelbachtal eine Flächengröße von 16,5 ha bis zum Jahre 2030.
Die dem Gesetzesentwurf beigefügte Karte zeigt alle Flächen, die gemäß der Windflächenpotenzialstudie des Saarlandes grundsätzlich keinem harten Ausschlusskriterium unterliegen.
Hierbei handelt es sich um die schon bekannten Flächen bei Bliesmengen-Bolchen und Bebelsheim, aber neu etwa auch um Flächen bei Ormesheim oder kleinere Flächen bei Habkirchen und Wittersheim.
Weisen die Kommunen aber formell keine Flächen aus, soll die sog. „verschärfte Privilegierung“ des § 249 I iVm § 249 VII Nr. 2 BauGB gelten, mit dem Ergebnis, dass öffentliche Belange dem Bau der Anlagen weitestgehend nicht mehr entgegengehalten werden können und Anlagen, wo es möglich ist, entstehen können.

Dies bedeutet, dass den Kommunen die Wahl zwischen Pest und Cholera bliebe, sollte das Gesetz so in Kraft treten. Darüber hinaus wird den Kommunen ein Teil ihres Selbstverwaltungsrechts genommen und damit auch die Antwort auf die Frage, mit welchen erneuerbaren Energien sich an der Energiewende beteiligt werden soll.

In Mandelbachtal hat erst im Jahr 2022 eine Bürgerbefragung zum Thema Windkraft stattgefunden, die auch von einer sehr emotional geführten und für viele Beteiligten auch belastenden Diskussion begleitet war. Die Bürgerinnen und Bürger haben sich schlussendlich mit einer deutlichen Mehrheit gegen Windkraft und für Photovoltaik ausgesprochen.
Wir sehen uns als Ratsmitglieder verpflichtet den mehrheitlichen Willen der Bürgerinnen und Bürger auch zu respektieren, zumal sich die größten zusammenhängenden Gebiete auf die Gemarkung von nur zwei Ortsteilen konzentrieren. Somit ist zu erwarten, dass auch in diesem Bereich die Hauptlasten zu tragen sein werden.
Das geplante Beteiligungsgesetz hat für uns in diesem Kontext den Charakter des „gegeneinander Ausspielens“ einzelner Ortsteile und wird bei den direkten Betroffenen die Akzeptanz wohl kaum steigern.

Zumal ein Großteil der in Mandelbachtal möglichen Flächen auch in einem alten Waldbestand liegt und somit großflächige Rodungen nötig werden, was in unserem Verständnis einen völligen Gegensatz zu einem klimaschonenden und -schützenden Verhalten darstellt.

Gleichwohl befinden sich aktuell drei Freiflächenphotovoltaikanlagen in Mandelbachtal schon in der Ausweisung, zudem hat der Gemeinderat Mandelbachtal einstimmig beschlossen, alle kommunalen Dachflächen mit Photovoltaiktechnik auszustatten.

Den Bürgerinnen und Bürgern nun die Windkraft quasi aufzuzwingen und den Räten gleichzeitig den schwarzen Peter zuzuschieben, hat mit einem demokratischen Willensbildungsprozess nichts zu tun.

Windkraft ist sicherlich ein Baustein der Energiewende, muss aber dort entstehen, wo es passt. In bewaldeten und dicht besiedelten Gebieten haben die Pläne immer großes Konfliktpotential, obgleich sie im Offshore – Betrieb und auf weiten, unbesiedelten Flächen außerhalb des Waldes schonend und nachhaltig betrieben werden können.

Insofern lehnen wir die vorgelegten Gesetzesentwürfe in der derzeitigen Form ab und fordern ein Beibehalten des Status quo ohne das Festsetzen von starren Flächengrößen. Die Kommunen müssen selbst entscheiden können, mit welcher erneuerbaren Energieform sie ihren Beitrag leisten werden.
Die „normale“ Privilegierung im Außenbereich und das damit verbundene etwaige Entgegenstehen öffentlicher Belange war als Planungs- und Steuerungsinstrument ausreichend.
Aber allein die Tatsache, dass im BauGB hier an den Kommunen vorbei, still und heimlich, eine nicht unerhebliche Änderung vollzogen wurde, zeigt, dass man es offensichtlich mehr mit Ideologie als mit einer ergebnisoffenen Herangehensweise zur Umsetzung der Energiewende zu tun hat.