Ausweis von Sanierungsgebieten in Mandelbachtal

Mit Beschluss vom 8. Dezember 2021 hat der Gemeinderat Mandelbachtal beschlossen, vorbereitende Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in Ortskernen und Ortsdurchfahrten in allen Orten Mandelbachtals einzuleiten.

Sinn und Zweck dieser Sanierungsgebiete ist unter anderem die Modernisierung und Instandsetzung von baulichen Anlagen sowie die ortsbildgerechte Gestaltung der öffentlichen und privaten Bausubstanz zu fördern. Die Förderung erfolgt durch steuerliche Sonderabschreibungen, gleich ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird.

Auf Anfrage der Fraktion der Freien Wähler im Gemeinderat wurde in der Sitzung seitens der Verwaltung bestätigt, dass den Bürger/Innen durch die Ausweisung dieser Sanierungsgebiete keinerlei Pflichten entstünden.

Sobald die Voruntersuchungen also beendet sind und positiv beschieden werden, bieten sich interessante Möglichkeiten, die Sanierung der eigengenutzten oder vermieteten Immobilien in diesem Bereich steuerlich geltend zu machen.

Wir werden über die weitere Entwicklung an gleicher Stelle informieren. Bei Fragen können Sie sich natürlich an uns wenden.