Landesentwicklungsplan 2030: Zusammenfassung und Stellungnahme

Mit großem Interesse haben wir den 1. Entwurf zum LEP 2030 zur Kenntnis genommen, soll dieser doch die Rahmenbedingungen der saarländischen Kommunen für die kommenden Jahre abstecken. Der vorliegende Plan schreibt den LEP von 2006 fort.

Zusammenfassung des LEP

„Die Teilabschnitte Siedlung (von 2006) und Umwelt (von 2004) sollen zu einem integrierten Landesentwicklungsplan (LEP) zusammengeführt werden, der eine ziel- und bedarfsorientierte soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Entwicklung des Landes ermöglicht. Dabei ist den demografischen und anderen strukturverändernden Herausforderungen Rechnung zu tragen.“ (LEP 2030, S. 5/6)

Er umfasst drei Leitlinien, nämlich:

  • Siedlungsstruktur
  • Freiraumstruktur
  • Infrastruktur

Folgende Aufgaben hat sich der Plan zur Aufgabe gemacht:

  • Wettbewerbsfähigkeit stärken
  • Sicherung der Daseinsfürsorge

Hierfür sei die konsequente Anwendung des Zentralen-Orte-Systems, der Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit von Gemeinden und die Erreichbarkeit der zentralen Orte durch neue ÖPNV-Lösungen besonders hervorzuheben. (LEP 2030, S. 9)

„Die Ministerkonferenz für Raumordnung hat in ihrer Entschließung zu zentralen Orten vom 09.03.2016 betont, dass sich das Zentrale-Orte-Konzept insbesondere zur Steuerung von Standortentscheidungen, zur Sicherung der Daseinsvorsorge und zur Steuerung der Siedlungsentwicklung bewährt hat und in den Ländern weiterhin Anwendung finden.“ (LEP 2030, S. 14)

Im Rahmen der Raumordnung sieht der Plan folgende Unterscheidungen vor („Zentrale-Orte-Konzept“), (LEP 2030, S. 32/33):

  • Oberzentrum (OZ) mit dem zugehörigen Oberbereich: Saarbrücken
  • Mittelzentrum (MZ) mit dem zugehörigen Mittelbereich: für das südöstliche Saarland: St. Ingbert, Homburg Blieskastel
  • Grundzentrum (GZ) mit dem zugehörigen Nahbereich: für den Saarpfalz-Kreis: Ormesheim und Ommersheim als bipolares Zentrum, Gersheim, Kirkel, Bexbach

Auf den Seiten 34 und 35 des LEPs wird betont, dass „die Siedlungs- und Versorgungsstruktur in nicht-zentralen Gemeindeteilen auf den Eigenentwicklungsbedarf zu beschränken ist. Für die Wohnsiedlungsentwicklung wird der Eigenentwicklungsbedarf mit einer Wohneinheit je 1.000 Einwohner und Jahr festgelegt. Zudem wird die Prüfung der Einführung einer Grundsteuer C gefordert.

„Siedlungspolitik anhand von „Siedlungsachsen“ (LEP 2030, S. 37 ff)

„Die Raumstruktur des Saarlandes ist im Wesentlichen durch punktuelle (zugeordnete Wohn- und Arbeitsstätten, Versorgungs-, Bildungs-, Kultur-, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen) und linienhafte Infrastruktureinrichtungen (Versorgungs- und Kommunikationstrassen) und dem hierdurch geprägten Verhältnis zwischen besiedelten und unbesiedelten Bereichen charakterisiert. Insofern ist das festgelegte Achsennetz auch ein raumordnerisches Kernelement des punktaxialen Systems zur Ordnung und Entwicklung der Siedlungsstruktur. Die Achsenkonzeption stellt hierbei das siedlungsstrukturelle Grundgerüst dar, das die Siedlungsschwerpunkte (zentrale Orte) in unterschiedlich dichter Folge entlang von (insbesondere aber nicht ausschließlich schienengebundenen) Verkehrssträngen und
linienförmiger Versorgungsinfrastruktureinrichtungen (Versorgungs- und Kommunikationstrassen) bündelt.“

Anhand der Anlage 3 „Zentrale Orte und raumordnerische Siedlungsachsen, lässt sich erkennen, dass das Hauptaugenmerk der zukünftigen Siedlungspolitik ganz überwiegend entlang der bestehenden Bahnlinien erfolgen soll. Bei Orten im ländlichen Raum, die nicht
Grundzentrum sind, ist die Wohnsiedlungstätigkeit am Eigenentwicklungsbedarf mit einer Wohneinheit je 1.000 Einwohnern und Jahr auszurichten.

Die Städte und Gemeinden haben durch Eigeninitiative zu einer Mobilisierung und Marktverfügbarkeit der betreffenden Wohnbaugrundstücke beizutragen. Der Nachweis hierüber ist Bestandteil des Bedarfsnachweises (Anlage 8 des LEPs).

Neben den siedlungspolitschen Maßnahmen sieht der Plan auch Vorranggebiete für Gewerbe vor (LEP 2030, S. 63 ff). Die Gesamtfläche von ca. 5.017 ha (belegt und verfügbar) der festgelegten VG verteilt sich auf die Teilräume u. A. wie folgt:

  • VG im Raum Homburg / Kirkel 458 ha
  • VG Blieskastel / Mandelbachtal 72 ha
  • VG im Raum St. Ingbert 309 ha

Zudem soll das Vorranggebiet Biosphäre Bliesgau (VGBB) ausgeweitet werden (LEP 2030, S.
96/97):

„Das UNESCO-Biosphärenreservat Bliesgau ist eine Modellregion, in der das Zusammenleben von Mensch und Natur insbesondere unter Nachhaltigkeitsaspekten beispielhaft entwickelt und erprobt wird. In der Biosphäre Bliesgau soll die gewachsene Kulturlandschaft erhalten und wertvolle Lebensräume für Mensch und Natur entwickelt werden. Über ein ausgewogenes Verhältnis von menschlicher Nutzung und natürlichen Kreisläufen wird so ein Beitrag zur regionalen Wertschöpfung geliefert. Das UNESCO-Biosphärenreservat ermöglicht zudem exemplarische Erkenntnisse für Forschung und Wissenschaft über die Wechselwirkungen von natürlichen und gesellschaftlichen Prozessen. Dem Bildungsauftrag wird schwerpunktmäßig auf dem Wege der Bildung für nachhaltige Entwicklung entsprochen und findet sein räumliches Zentrum im ökologischen Schullandheim in Gersheim. Kern- und Pflegezone wurden erweitert.“

Bzgl. der Infrastruktur (LEP 2030, S. 102 ff.) sollen die Straßen in drei Kategorien eingeordnet werden:

  • Primärstraßenverbindungen
  • Sekundärstraßenverbindungen
  • Tertiärstraßenverbindungen

Primärstraßenverbindungen sind entsprechend des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) anbau- und kreuzungsfrei auszubauen. Im Saarpfalz-Kreis ist hierfür lediglich die A6 vorgesehen.

Sekundärstraßenverbindungen sind in der Weise auszubauen, dass sie sowohl miteinander als auch mit den Primärstraßenverbindungen ein geschlossenes Netz leistungsstarker Straßen ergeben. Für unseren Bereich betrifft dies:

  • Saarbrücken – Flughafen Ensheim – Blieskastel – Homburg – Kusel – L107 –
    L108 – L237
  • L107 – B423 – A8 – B423 neu – B423 – A62 Saarbrücken

Die Tertiärstraßenverbindungen (Straßen mit nahräumiger Verkehrsverbindungsfunktion) sind gegenüber den sonstigen Straßen mit Vorrang zu sicheren Verkehrswegen auszubauen. Für den Saarpfalz-Kreis betrifft dies lediglich die Route Kleinblittersdorf – Gersheim – Blieskastel / Hornbach L254 – L105 / L102 – L101– L201. Sie sollen die Standortqualität der Grundzentren als Schnittpunkte des sonstigen überörtlichen Verkehrs aufwerten.

Der Internationale Verkehrsflughafen Saarbrücken soll für den Linien- und Charterverkehr sowie den Frachtverkehr gesichert werden. (LEP 2030, S. 111)

Bei der Errichtung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen soll berücksichtigt werden, ob ausreichend aufnahmefähige Mittelspannungs- und Hochspannungsleitungen vorhanden sind. (LEP 2030, S. 116)

Die Gewinnung von Sonnenenergie (Strom und Wärme) soll auch auf Dächern, auf bereits versiegelten Flächen (z.B. Konversionsflächen) und im räumlichen Zusammenhang mit Infrastruktureinrichtungen (Flächen entlang von Autobahnen und Schienentrassen) erfolgen. (LEP 2030, S. 117)

Neuberechnung Flächenbeitragswert Windkraftanlagen (LEP 2030, S. 119/120)

Dies bedeutet unter Berücksichtigung der Anforderungen der Anrechnungsregel des § 4 Abs. 3 S. 2 WindBG, wonach Rotor-innerhalb-Flächen nur anteilig auf die Flächenbeitragswerte anzurechnen sind, weshalb bislang im Saarland erst ein Flächenbeitragswert von 0,8 erreicht ist, dass noch weitere Windenergiegebiete ausgewiesen werden müssen, damit der Flächenbeitragswert erreicht werden kann.

Übersicht “Raumkategorien” aus dem LEP

Raumkategorien nach Landesentwicklungsplan 2030 des Saarlandes

Übersicht “Siedlungsachsen” aus dem LEP

Minister Jost wird in der SZ vom 22. August 2023 wie folgt zitiert:

Inhaltliche Positionierungen vermied er hier ebenso wie auch hinsichtlich des vorliegenden Landesentwicklungsplans (LEP), dessen Entwurf Kommunen und Verbände nun bis Ende Oktober zur Stellungnahme vorliegt. Dass der LEP zumindest klimapolitisch ein Rohrkrepierer zu werden verspricht, mochte Jost so nicht gelten lassen: Neubaugebieten seien künftig vielmehr nur noch zulässig, wenn Kommunen die Alternativen (Nachverdichtungen und Umbauten im Bestand) ausgeschöpft hätten.

Das freistehende Einfamilienhaus wird künftig in jedem Fall die Ausnahme sein.

Minister Jost, Saarbrücker Zeitung vom 22. August 2023

Stellungnahme der Freien Wähler zum LEP 2030

Unser Hauptaugenmerk richtet sich selbstverständlich auf den Saarpfalz-Kreis und insbesondere auf des Mandelbachtal.

Aus unserer Sicht wurde der LEP anhand zweier großer Argumente aufgestellt: den demographischen Wandel sowie die Verminderung des motorisierten Individualverkehrs (MIV). Dies lässt sich sehr deutlich an der Einordnung der Mittel- und Grundzentren sowie an den Siedlungsschwerpunkten (ganz überwiegend entlang der Bahnlinien) erkennen.

Mandelbachtal verfügt über keinen Schienenverkehr. Zur Förderung des ÖPNV verbliebe nur der Linienbusverkehr, welcher massiv ausgebaut werden müsste. Zudem soll zukünftig nur noch das bipolare Zentrum, nämlich Ormesheim und Ommersheim maßgeblich gefördert werden. Für die anderen 6 Orte Mandelbachtals sieht es somit sehr düster aus, auch was die Schaffung von Wohnraum betrifft. Denn die Siedlungsachsen gehen vollständig an Mandelbachtal (und auch an Gersheim) vorbei. Dies dürfte in letzter Konsequenz auch die Schließung von gemeindlichen Einrichtungen (Dorfgemeinschaftshäuser, Sporthallen) bedeuten.

Auf Seite 55 des LEPs wird betont, dass „zunehmende Leerstände ein großes Problem für die Kommunen seien.“ Dies mag für die Kommunen im nördlichen Saarland oder auch für die Gemeinde Gersheim gelten. In Mandelbachtal ist die Nachfrage nach Wohnraum jedoch sehr groß. Gerade Bliesmengen-Bolchen und Heckendalheim mit Ihrer Nähe zu Saarbrücken und St. Ingbert (aktuell CISPA-Ansiedlung) würde hiermit ein großes Entwicklungspotenzial verwehrt werden. Gleichwohl unterstützen wir die dortige Forderung nach innerörtlicher Verdichtung im beplanten Innenbereich (nicht Ortskerne!) und Einführung einer Grundsteuer C. Das Halten dieser unbebauten Grundstücke in Neubaugebieten ist derzeit zu günstig. Hier muss mit entsprechenden Steuern für eine Motivation gesorgt werden, dass die Grundstücke dem Markt zur Verfügung gestellt werden.

Ebenso negativ wird sich der sehr geringe Ausweis von Gewerbegebieten für das Mandelbachtal (72 ha) auswirken. Auch hier besteht eine große Nachfrage nach Gewerbeflächen, welche seit Jahren nicht ausreichend bedient werden kann.

Darüber hinaus sieht der Plan eine deutliche Ausweitung von Vorranggebieten für Landwirtschaft vor, die teils an die Wohnbebauung heran ragen. Auch dies verhindert die Ausweisung von Neubaugebieten und somit die Entwicklung der Orte.

Bemerkenswert ist auch, dass der Muschelkalkabbau auf dem Harnickel in der Gemeinde Gersheim nunmehr auch als Vorbehaltsgebiet für Rohstoffsicherung (VBR) dienen soll, obwohl sich im Zulassungsverfahren (3.3/Sf/I-110569-203) am 17.04.2019 durch das LUA die Unverträglichkeit des Abbaus mit den umliegenden Flächen nach Bundesnaturschutzgesetz und Bundes-Immissionsschutzgesetz ergeben hat.

Schlussendlich – und wie war es auch anders zu erwarten – spielt auch die Windkraft eine Rolle. Gerade für den Bliesgau ist erwiesen, dass Photovoltaik hier zu priorisieren ist. Denn: wir haben hier eine überdurchschnittliche Sonneneinstrahlung und eine unterdurchschnittliche Windhöffigkeit. Umso ärgerlicher ist es, dass nun der Flächenbeitragswert für Windkraftanlagen geändert wurde und somit noch weitere Windenergiegebiete ausgewiesen werden sollen.

Fazit

Die Freien Wähler Mandelbachtal lehnen diesen LEP ganz überwiegend ab. Bzgl. der demographischen Entwicklung geht er von völlig falschen Prämissen aus. Wir hier in Mandelbachtal bauen KiTas, reaktivieren Schulen und funktionieren Container zu KiTa-Gebäuden um. Ein besseres Indiz für eine positive, demographische Entwicklung kann es eigentlich nicht geben, sie bleibt aber völlig unberücksichtigt.

Dies gilt auch für die Ausweisung von Siedlungsgebieten. Die Nachfrage nach Baugrundstücken ist groß, was gleichzeitig die Grundstückspreise erhöht. Würde der LEP umgesetzt werden, würde sich diese Entwicklung verschärfen und die Ansiedlung junger Familien weiter verhindert werden. Einzig positiv sehen wir die Aussagen zur Sanierung von Immobilien in den Ortskernen und die Einführung einer Grundsteuer C.

Aber dafür brauchen wir hier in Mandelbachtal keinen LEP. Das können wir ganz alleine und haben dies auch schon umgesetzt, nämlich in der Ausweisung von Sanierungsgebieten im Rahmen des ISEK und dem Beschluss des Gemeinderats, ab 2025 eine Grundsteuer C einzuführen, übrigens auf Antrag der Freien Wähler.

Der Plan nimmt den Kommunen im ländlichen Raum sämtliche Entwicklungsmöglichkeiten, sei es bei der Ausweisung von Wohnraum oder der Ausweisung von Gewerbegebieten. Durch die Erweiterung der landwirtschaftlichen Bereiche sowie weiterer Vorrang- und Vorbehaltsgebiete wird der Spielraum immer kleiner. Dies wird letzten Endes die Konsequenz haben, dass diese Kommunen weniger Einnahmen haben werden und somit immer weniger gestalten können. So muss man zwangsläufig zur Erkenntnis gelangen, dass dies genau so gewollt ist.

Als betroffener Bürger fragt man sich tatsächlich, welche Personen solch einen Plan aufstellen. Man kann eigentlich nur zu dem Ergebnis kommen, dass es sich um Menschen handelt, welche in der Stadt wohnen, einen entsprechenden ÖPNV nutzen können oder aus dem Homeoffice heraus agieren. Die Nichtbeachtung der Bedürfnisse der Bevölkerung im ländlichen Raum halten wir für einen Schlag ins Gesicht all derjenigen, die sich dort eine Existenz aufgebaut haben. Wie wenig sich die Verantwortlichen für die dortigen Bewohner interessieren, kann man auch gut daran erkennen, dass es keinerlei Umfragen bei Ortsvorstehern oder Ortsräten, gerade mit Blick auf die jeweilige Entwicklung, gegeben hat.

Wir würden auch gerne mit dem zuständigen Minister, Herrn Jost, über diesen Entwurf diskutieren wollen. Man muss fast befürchten, dass er ihn gar nicht richtig zur Kenntnis genommen hat, sonst hätte er ihn schon längst einkassieren müssen. Eins ist aber klar: er trägt die politische Verantwortung für dieses Kunstwerk im negativsten Sinne.