Stellungnahme zum Windenergieflächenbedarfsgesetz (Bund) und zum saarländischen Flächenzielgesetz

Als im Dezember vergangenen Jahres in der Einladung des Gemeinderates unter TOP 17 das obige Thema auf der Tagesordnung stand, konnte wohl niemand der Gemeinderatsmitglieder die Tragweite dieser Vorlage erahnen.

Spätestens aber nach dem Studium der Unterlagen war klar, dass hier vom Bund und vom Land eine gesetzliche Regelung mit aller Gewalt durchgedrückt werden sollte. Binnen einer Frist von knapp 4 Wochen sollte die Gemeinde eine Stellungnahme zu den Gesetzesentwürfen WindBG und SFZG vorlegen.

Was versteckt sich hinter den Gesetzesentwürfen?

Nach dem Willen des Gesetzgebers (hier des Bundes) soll die Windenergie deutlich ausgebaut werden. Das WindBG trat am 1. Februar 2023 in Kraft. Mit diesem Gesetz werden den Ländern verbindliche quantitative Flächenziele (sogenannte Flächenbeitragswerte für die
Windenergienutzung an Land) vorgegeben.

Für das Saarland gilt nach dem WindBG ein bis zum 31. Dezember 2027 zu erreichender Flächenbeitragswert von 1,1% der Landesfläche als Zwischenziel sowie ein bis 31. Dezember 2032 zu erreichender Beitragswert von 1,8% der Landesfläche, (der aber nach Maßgabe des Energiefahrplans für das Saarland bis zum 31. Dezember 2030 2,0 % erreichen soll).

Das daraufhin vom Land erarbeitete SFZG soll eine Ausweisung der zur Erreichung der Flächenbeitragswerte notwendigen Flächen durch die kommunalen Planungsträger sicherstellen. Für die Gemeinde Mandelbachtal wurde ein Flächenziel von 0,16% (bis 31. Dezember 2027) bzw. 0,28%, also 16,50 Hektar (165.000m²) der Gemeindefläche (bis 31. Dezember 2030) festgesetzt.

Aus der Sitzungsvorlage:

Sollte die Gemeinde Mandelbachtal im Rahmen des saarländischen Flächenzielgesetzes SFZG auf der Ebene der Flächennutzungsplanung bis zum 31.12.2027 keine Flächen zur Erreichung der vorgegebenen Flächenziele ausweisen, gilt gemäß § 249 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 7 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB), wonach Darstellungen in Flächennutzungsplänen, Ziele der Raumordnung sowie sonstige Maßnahmen der Landesplanung einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (Windenergieanlagen) nicht entgegengehalten werden können. Es gilt dann die sogenannte verschärfte Privilegierung, wonach vorgenannte öffentlichen Belange nicht entgegengehalten werden können.

Sitzungsvorlage Gemeinderat Mandelbachtal

Mit anderen Worten: die Gemeinden bzw. die Ratsmitglieder werden hiermit erpresst, entsprechende Flächen auszuweisen, da ansonsten Flächen willkürlich mit Windrädern bebaut werden können.

Die vom Land in Auftrag gegebene Flächenpotenzialstudie (was die wohl gekostet hat?) ergibt für das Mandelbachtal folgendes Bild:

Satellitenkarte Mandelbachtal mit Hervorhebung potentieller Windenergieflächen, eingeteilt in Konfliktrisikoklassen 1 (niedrig) bis 5 (hoch). Sämtliche sichtbaren Flecken sind Klasse 5 zugeordnet.

Wie sich unschwer erkennen lässt, sind alle (!) ausgewiesenen Flächen rot gefärbt. Entsprechend der Legende ist dies die Konfliktrisikoklasse 5, also mit dem höchsten Konfliktpotenzial.

Dies bedeutet konkret: der Rat soll Flächen ausweisen, welche aufgrund der Lage eigentlich von vorneherein ausscheiden. Da muss man sich tatsächlich die Frage stellen, wer auf solche Ideen kommt?

In der Folge verfassten die Fraktionen von CDU und Freie Wähler eine Stellungnahme sowie die Gemeinde eine mit dem Rat abgestimmte Stellungnahme, welche dem Ministerium Anfang Januar 2024 zugesandt wurde. Den Medien war zu entnehmen, dass auch andere
Kommunen diesem Gesetzesentwurf kritisch gegenüberstehen.

Nun war in den Medien zu unserer großen Überraschung zu lesen, dass das SFZG mit der Mehrheit der SPD am 13. März 2024 verabschiedet wurde, ganz offensichtlich ohne die Stellungnahmen der Kommunen berücksichtigt zu haben.

Dieser Umstand lässt uns fassungslos zurück. Die Gemeinden und vor allem die ehrenamtlichen Mitglieder der Stadt- und Gemeinderäte haben sich in zahlreichen Sitzungen mit den Gesetzesentwürfen auseinandergesetzt, darüber diskutiert und versucht, Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Und was macht das Land? Es ignoriert einfach diese Eingaben. Die Landesregierung scheint sich also nicht für die Sorgen und Nöte der Gemeinden und Städte zu interessieren. Noch schlimmer: man beachtet diese einfach nicht, sondern zieht einfach sein Ding durch, ohne
Rücksicht auf Verluste.

Ein Ärgernis, welches wir oft zur Kenntnis nehmen müssen. Die so viel gepriesene kommunale Selbstverwaltung wird auch hier ad absurdum geführt. Wie so oft, wird eine Teilnahme am politischen Diskurs nur vordergründig gelebt. Im Endeffekt aber wird das entschieden, was Ziel der „großen“ Politik ist. Schade und ärgerlich zugleich!